Die AGB von Burlesqueagentur.com, nachfolgend Agentur genannt.
Gegenstand dieser AGB ist die Vermittlung von Unterhaltungskünstlern sowie die Planung von Events und die Vermittlung von Erlebnisangeboten, wie zum Beispiel Fotoshootings, Workshops, Partylocations.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Buchungsformular gesendeten Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden. Sämtliche übermittelte Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.
§ 3.1 Die Angebote von der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.
§ 3.2 Der Auftraggeber bestätigt das von der Agentur zugesendete Angebot per E-Mail oder telefonisch und durch Überweisung der Anzahlungsrechnung. Mit Überweisung der Anzahlungsrechnung bestätigt der Auftraggeber die AGB der Agentur, insbesondere die Stornierungsgebühren.
§ 3.3 Auftraggebern wird ein 24-stündiges Rücktrittsrecht nach Bestätigung eingeräumt.
§ 3.4 Die Dienstleistung der Agentur beschränkt sich auf die Vermittlung der Dienstleistung eines Künstlers oder Eventpartners. Die Verantwortung und Haftung über die künstlerische Darstellung des Künstlers selbst ist durch ein separates Vertragsverhältnis zwischen dem vermittelten Künstler und dem Auftraggeber festzulegen.
§ 3.5 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für durch Künstler verursachte Schäden. Die Haftung über solche etwaigen Schäden ist zwischen Künstler und Auftraggeber direkt zu festzulegen.
§ 3.6 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist, um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) zu übermitteln.
§ 3.7 Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Künstler, gegebenenfalls mit Künstlernamen.
§ 3.8 Sobald beide Vertragsparteien einen Auftrag schriftlich bestätigt haben ist der Auftrag verbindlich und es gilt somit § 3.9 unserer AGB.
§ 3.9 Bei notwendigen Abweichungen bei der Umsetzung der Buchung (zum Beispiel krankheitsbedingter Ersatz eines Künstlers, Verschiebung der Auftrittszeit oder Änderung des Fahrzeugs) erlischt der ursprüngliche Vermittlungsvertrag und wird durch einen neuen ersetzt. Dieser entsteht mündlich vor Ort und wird durch die Barzahlung des Auftraggebers und/oder die Inanspruchnahme der Ersatzleistung besiegelt. Eine Erstattung der Kosten für die Vermittlung des Künstlers oder der Fahrt ist ab diesem Punkt ausgeschlossen. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 3 Wochen vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne dass eine Ausfallgage fällig wird. Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung mit weniger als 3 Wochen Vorlauf vor Antritt des Auftrages folgende Stornierungsgebühren fällig werden:
Danach (unter 24 Stunden vor dem Auftritt) ist eine Stornierung nur unter Zahlung der vollen Gage zzgl. MwSt. möglich.
Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) eingereicht werden. Eine Erstattung der Anzahlung ist bei Stornierung seitens des Auftraggebers leider nicht möglich.
§ 4.1 Die von der Agentur vermittelten Künstler erhalten freien Zutritt bei kostenpflichtigen Veranstaltungen.
§ 4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich den Künstlern eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter wenn möglich beheizt) zur Verfügung zu stellen.
§ 4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Künstler während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.
§ 4.4 Ist es dem Auftraggeber nicht möglich die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ist die Agentur berechtigt kostenpflichtig eine Sicherheitsperson / Firma zu beauftragen.
§ 5.1 Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Künstler, Aufwand der Show und des Showkostüms. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten.
§ 5.2 Die Bezahlung erfolgt in einer von 3 verschiedenen Varianten:
Welche Zahlvariante zu erfolgen hat liegt im Ermessen der Agentur.
§ 5.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür sich einen eventuell gezahlten Barbetrag quittieren zu lassen. Die Nachweispflicht über die Barzahlung liegt allein beim Auftraggeber.
§ 5.4 Die Agentur ist ausschließlich verantwortlich für die Versteuerung der verdienten Vermittlungsprovision, die in der Regel per Anzahlung von dem Kunden an die Agentur überwiesen wird. Für die Rechnungslegung des vor Ort in bar kassierten Restbetrag ist ausschließlich der vermittelte Künstler verantwortlich. Wenn keine Anzahlung erfolgte, ist der Künstler verantwortlich für die Versteuerung des Gesamtbetrags. Die Agentur wird dann eine Provisionsrechnung an den Künstler in Höhe der verdienten Vermittlungsprovision stellen.
§ 5.5 Sollte die Vermittlung der Dienstleistung oder die Dienstleistung selbst nicht bezahlt werden, behält sich die Agentur das Recht vor, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag gerichtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.
§ 5.6 Absprachen bezüglich der Abrechnung, Gage, Art der Auszahlung, Rechnungen usw. sind ausschließlich mit der Agentur und nicht mit dem Künstler zu klären.
Für den Jugendschutz hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Shows und Darbietungen der Künstler einen erotischen Charakter haben. Ob Personen unter 18 Jahren der Eintritt zur Veranstaltung gewährt wird, liegt im Ermessen des Auftraggebers. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.
Sämtliche Abgaben, wie z.B. KSK, GEMA-Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) usw. sind Sache des Auftraggebers und sind auch von diesem zu entrichten, da die Agentur nur als Vermittler fungiert.
§ 8.1 Fotos dürfen grundsätzlich gemacht, jedoch nicht veröffentlicht werden, es sei denn es ist mit dem Künstler und der Agentur anders vereinbart (schriftlich).
§ 8.2 Aufzeichnungen die durch uns genehmigt von unseren Künstlern, während dem Auftritt gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
§ 8.3 Aufzeichnungen jeglicher Art öffentlich freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
§ 9.1 Bei Ausfall des Künstlers am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen, wie z.B. Unfall auf dem Weg zum Auftritt, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen oder unzumutbare Wetterverhältnisse haftet die Agentur nicht und ist von jeglichen Regressforderungen befreit.
§ 9.2 Für jegliche materiellen, personellen oder finanziellen Schäden, welche zwischen Auftraggeber und Künstler entstehen, haftet die Agentur nicht, da sie lediglich als Vermittlungsagentur fungiert und bei einer Vermittlung kein Arbeitsverhältnis entsteht.
Wenn nicht anderweitig und schriftlich von der Agentur zu verstehen gegeben, ist es ausdrücklich verboten Fotos, Ausschnitte der Webseite, Dateien oder Dokument, zu kopieren, zu drucken, zu verteilen oder in jeglicher Art und Weise zu veröffentlichen. Weder kommerziell noch unkommerziell. Zuwiderhandlungen haben rechtliche Konsequenzen.
Da es verkehrsbedingt zu Verspätungen kommen kann, besteht eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar und lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz begründen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.
§ 1.1 Künstler aller Art können sich bei der Agentur durch Zusendung von Bildern bzw. Ausfüllen unseres Bewerbungsbogens bewerben.
§ 1.2 Die Agentur erstellt für geeignete Künstler eine Sedcard (online auf der Website), mit Hilfe dieser interessierte / potenzielle Kunden auf die angebotenen Dienstleistungen des Künstlers aufmerksam gemacht werden.
§ 1.3 Die Agentur erklärt, dass Sie auf Wunsch des Künstlers sämtliche auf der Webseite befindliche Informationen über den betreffenden Künstler offline stellt und die Daten des Künstlers aus der Datenbank löscht. Die Frist hierfür beträgt dreißig Tage nach schriftlicher Erklärung durch den Künstler.
§ 1.4 Die Löschung der Daten eines Künstlers von der Webseite der Agentur ist kostenfrei.
§ 1.5 Mit der Bewerbung versichert der Künstler seine Volljährigkeit und den Besitz einer gültigen Steuernummer / Steueridentifikationsnummer.
§ 1.6 Sollte sich beim Künstler etwas an dem Status seiner gewerblichen Tätigkeit ändern, versichert dieser die Agentur unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
§ 2.1 Nach der Annahme der Buchung durch den Auftraggeber leitet die Agentur die Buchung an den entsprechenden Künstler weiter. Wenn diese Buchung durch den Künstler bestätigt wird, gilt diese als verbindlich angenommen.
§ 2.2 Bei Zustandekommen von einer Vermittlung zwischen Künstler und Auftraggeber erhält die Agentur, wenn nicht anders vereinbart eine Provision.
§ 2.3 Die Höhe der Provision liegt im Ermessen der Agentur und ist im Gesamtbetrag enthalten, der dem Auftraggeber mitgeteilt wird.
§ 2.4 Bei Buchungsbestätigung entsteht ein Vermittlungsvertrag zwischen Agentur und Auftraggeber sowie Agentur und Künstler. Gegenstand dieses Vermittlungsvertrages sind die korrekte Weiterleitung der Buchungsdaten des Auftraggebers an den Künstler sowie die Übereinkunft des Auftraggebers bezogen auf bestimmte Rahmendaten der betreffenden Buchung (z.B. Ort, Zeit, Vergütung etc.).
§ 2.5 Über die Durchführung der vermittelten Tätigkeit an sich entsteht ein weiterer Vertrag direkt zwischen Künstler und Auftraggeber. Im Rahmen dieses Vertrags werden Haftungsansprüche & weitere Details zwischen Künstler und Auftraggeber geregelt. Sämtliche Ansprüche gegenüber der Agentur, bezogen auf den Dienstleistungsvertrag sind hierbei ausgeschlossen. Die zw. Agentur und Auftraggeber übereinkommenden Absprachen (z.B. Ort, Zeit, Vergütung etc.) sind hierbei ergänzend zu berücksichtigen.
§ 2.6 Bei einer kurzfristigen Stornierung der Buchung durch den Auftraggeber bietet die Agentur dem Künstler an, dem Auftraggeber eine Ausfallgagen in Rechnung zu stellen und an den Künstler weiterzuleiten. Die Ausfallgage ist adäquat zu den unter § 3.9 benannten Stornogebühren. (siehe oben). Die Zahlung der Ausfallgage von der Agentur an den Künstler ist abhängig von der Bezahlung der Rechnung von Seiten des Auftraggebers. Sollte der Auftraggeber die Rechnung über die Ausfallgage nicht aus eigenen Stücken bezahlen, erlischt der Anspruch auf die Zahlung einer Ausfallgage. Die Agentur tritt demnach nicht als Inkasso für den Künstler in Kraft. Dem Künstler steht dann offen eigene Ersatzansprüche aus dem mit dem Auftraggeber eingegangenen Dienstleistungsvertrag durchzusetzen und auf das Angebot der Agentur zu verzichten. Die Agentur stellt dem Künstler die hierfür erforderlichen Daten des Auftraggebers bereit.
§ 2.7 Der Künstler erklärt dem Auftraggeber ein 24-stündiges kostenloses Rücktrittsrecht einzuräumen. Das Rücktrittsrecht tritt ab Erhalt der Buchung in Kraft.
§ 3.1 Sollte ein Künstler eine von ihm bestätigte Show nicht wahrnehmen ist er trotzdem verpflichtet die vereinbarte Vermittlungsprovision an die Agentur zu entrichten.
§ 3.2. Im Falle von akuter Krankheit oder höherer Gewalt erlischt der Anspruch der Agentur auf eine Ausfallzahlung. Die Nachweisepflicht hierüber lieht beim Künstler und hat spätestens 3 Tage nach Datum des Auftritts in Form von Fotos, öffentlichen Verkehrsmeldungen oder Krankschreibungen etc. zu erfolgen.
§ 3.3 Alle Künstler, welche von der Agentur vermittelt werden sind selbstständige Unternehmer & müssen für alle aus Transaktionstätigkeiten entstehenden steuer-, sozial- und versicherungsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Künstler zugehörigen Staat selbst aufkommen und diesen auch selbstständig nachgehen.
§ 3.4 Die Agentur fungiert ausschließlich als Vermittlungsagentur. Vertragsparteien über die Durchführung des Auftrags sind Auftraggeber und Künstler.
§ 4.1 Mit der Bewerbung bei der Agentur überträgt der Bewerber die Nutzungsrechte des zugesandten Bild- und Videomaterials an die Agentur und somit zu allen dazu gehörigen Webseiten sowie Printkampagnen.
§ 4.2 Mit der Bewerbung bestätigt der Bewerber, dass sämtliche Ansprüche, welche wegen Bild- & Videomaterial entstanden sind oder entstehen könnten abgegolten sind und dass das Bild- und Tonmaterial frei von Rechten Dritter ist. Sollte es zu Ansprüchen Dritter bezüglich Urheberstreitigkeiten kommen, übernimmt diese der Bewerber in voller Höhe. Dazu zählen im Fall eines gerichtlichen Verfahrens auch die Kosten dessen.
Stand 08/2021